Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Juristische Personen Steuerverwaltung

Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Rheinstrasse 33, 4410 Liestal
NOUVEAU
  • 24.10.2025
  • 50 - 100%
  • Employé
  • Durée indéterminée

Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Juristische Personen Steuerverwaltung

50–100 %

per 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung

Gestalten Sie mit Fachwissen, Eigeninitiative und überzeugender Kommunikation die Zukunft der Steuerverwaltung aktiv mit.

Ihre Verantwortung: Steuerliche Expertise von A wie AG bis Z wie Zusammenschluss von Personen

  • Eigenständige Veranlagung von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen für Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern
  • Fundierte, eigenverantwortliche Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Betreuen eines vielfältigen Kundenspektrums - von lokal bis global, quer durch alle Branchen
  • Analyse komplexer Steuerfragen und gleichzeitig kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen und ihre Vertretenden
  • Aktiver fachlicher Austausch im Team - bringen Sie Ihr Wissen ein

Ihr Hintergrund: Genau, überzeugend und kompetent

  • Abgeschlossene höhere Ausbildung im Finanz- und Rechnungswesen oder vergleichbar (z.B. Fachausweis Treuhänderin/Treuhänder, Bachelor, FH, Diplom)
  • Mehrjährige Praxis in Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand/Buchhaltung
  • Selbstständig, eigenverantwortlich und zielorientiert
  • Entscheidungsstark mit sicherem Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
  • Kundenfreundlich, sozial kompetent und teamorientiert

Für Fragen zur Stelle

Vincenzo Coco
Leiter Juristische Personen
Tel. 061 552 63 47

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Corinne Lenzin
HR-Beraterin
Tel. 061 552 63 74

Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist zuständig für die korrekte Erhebung der Steuern bei juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuererklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- sowie die direkte Bundessteuer. Im Auftragsverhältnis erfolgt zudem der Bezug der Gemeindesteuer. Zum Aufgabenbereich der kantonalen Steuerverwaltung gehören weiterhin die Veranlagung und der Bezug von Grundstückgewinn-, Handänderungs- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Bearbeitung der Quellensteuern. Darüber hinaus stellt die Steuerverwaltung eine einheitliche Veranlagungspraxis im Kanton sicher, indem sie die Gemeindesteuerämter betreut und unterstützt.