Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Steuerveranlagung Unselbstständigerwerbende

Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
Rheinstrasse 33, 4410 Liestal
NOUVEAU
  • 27.05.2026
  • 90 - 100%
  • Employé
  • Durée indéterminée

Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Steuerveranlagung Unselbstständigerwerbende

90–100 %

nach Vereinbarung

Gestalten Sie eine rechtskonforme und qualitativ hochwertige Steuerveranlagung mit

Ihre Verantwortung: Bringen Sie sich ein – an der Schnittstelle von Zahlen, Menschen und Verantwortung

  • Sie prüfen und veranlagen Steuererklärungen unserer unselbstständigerwerbenden Kundschaft im Bereich kantonale Steuern, direkte Bundessteuern und Sondersteuern
  • Sie beurteilen vielfältige steuerrechtliche Sachverhalte und stellen eine gesetzeskonforme Besteuerung sicher
  • Abklärungen nehmen Sie schriftlich oder telefonisch mit unseren Steuerkunden und Steuerkundinnen vor. Entscheidungen treffen Sie in der Regel eigenständig und mit einem hohen Mass an Eigenverantwortung
  • Eine schnelle Auffassungsgabe und ein Blick fürs Wesentliche helfen Ihnen die mit einer Veranlagung zusammenhängende zivil- und steuerrechtlichen Fragestellungen zu erkennen

Ihr Hintergrund: Sie kombinieren Fachkompetenz mit Freude am Umgang mit Menschen und einem sicheren Gespür für Zahlen

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie erste Berufserfahrung - idealerweise in steuerlichem Umfeld
  • Zuverlässige, selbstständige Persönlichkeit mit ausgeprägtem Zahlenverständnis
  • Dienstleistungsorientiert, teamfähig und belastbar
  • Klare und adressatengerechte Kommunikation mit Verhandlungsgeschick, dies mündlich wie schriftlich

Für Fragen zur Stelle

Herr
Manuel Hofstetter
Teamleiter Unselbstständigerwerbende
Tel.: 061 552 63 37

Für Fragen zum Bewerbungsprozess

Frau
Lara Waldkirch
Leiterin HR
lara.waldkirch@bl.ch

Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuerklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis die Gemeindesteuer. Auch die Veranlagung und der Bezug von Spezialsteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern gehören zum Tätigkeitsbereich der Steuerverwaltung.