Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Steuerveranlagung Unselbstständigerwerbende
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
- 05.02.2026
- 100%
- Mitarbeiter
- Festanstellung
Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Steuerveranlagung Unselbstständigerwerbende
100 %
per 1. Juni 2026 oder nach Vereinbarung
Gestalten Sie eine rechtskonforme und qualitativ hochwertige Steuerveranlagung mit
Ihre Verantwortung: Bringen Sie sich ein – an der Schnittstelle von Zahlen, Menschen und Verantwortung
- Selbstständiges Überprüfen und Veranlagen: Sie prüfen und veranlagen Steuererklärungen unserer unselbstständigerwerbenden Kundschaft im Bereich kantonale Steuern, direkte Bundessteuern und Sondersteuern
- Umfangreiche Beurteilung: Sie beurteilen vielfältige steuerrechtliche Sachverhalte sorgfältig und genau
- Kompetente Kundenbetreuung: Sie bearbeiten schriftliche und telefonische Veranlagungsfragen freundlich, sachkundig und adressatengerecht
Ihr Hintergrund: Sie kombinieren Fachkompetenz mit Freude am Umgang mit Menschen und einem sicheren Gespür für Zahlen
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie erste Berufserfahrung - idealerweise in steuerlichem Umfeld
- Zuverlässige, selbstständige Persönlichkeit mit ausgeprägtem Zahlenverständnis
- Dienstleistungsorientiert, teamfähig und belastbar
- Klare und adressatengerechte Kommunikation mit Verhandlungsgeschick, dies mündlich wie schriftlich
Für Fragen zur Stelle
Herr
Manuel Hofstetter
Teamleiter Unselbstständigerwerbende
Tel.: 061 552 63 37
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Frau
Lara Waldkirch
Leiterin HR
lara.waldkirch@bl.ch
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuerklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis die Gemeindesteuer. Auch die Veranlagung und der Bezug von Spezialsteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern gehören zum Tätigkeitsbereich der Steuerverwaltung.