Mitarbeiter/-in Sozialjuristischer Dienst 60 %

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
2D
  • 12/20/2024
  • 60%
  • Employee
  • Unlimited employment

Mitarbeiter/-in Sozialjuristischer Dienst 60 %

Stellenantritt:

1. April 2025 oder nach Vereinbarung

Arbeitsort:

Bern

Sie suchen eine sinnstiftende Arbeit? Hier ist Ihr Einsatz in einem spannenden und dynamischen Umfeld gefragt. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams, das gemeinsam den Schutz von hilfs- und schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen sicherstellt.

Ihre Aufgaben

  • Fälle im Erwachsenenschutz eigenständig instruieren
  • Verfahren im Kindesschutz nach Anweisung bearbeiten
  • Anhörungen organisieren, durchführen und protokollieren
  • Abklärungsaufträge, Verfügungen, Entscheide, Stellungnahmen und allgemeine Korrespondenz verfassen
  • Sachverhalts- und Rechtsabklärungen vornehmen

Ihr Profil

  • Tertiärer Abschluss MLaw oder Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit
  • Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz bzw. Familienrecht (KESB, Sozialdienst, Zivilgericht)
  • Belastbare, teamfähige und flexible Persönlichkeit
  • Selbständige, strukturierte Arbeitsweise mit sehr guten kommunikativen und redaktionellen Fähigkeiten
  • Konzeptionelles und analytisches Denkvermögen

Wir bieten Ihnen

Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:

  • Abwechslungsreicher und anspruchsvoller Arbeitsalltag mit verantwortungsvollen Aufgaben in einem lebhaften Umfeld
  • Herausfordernde Tätigkeit im interdisziplinären Kontext
  • Möglichkeit zur Weiterentwicklung in einem engagierten jungen Team
  • Arbeitsplatz in Bern und Möglichkeit für Homeoffice

Kontakt

Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Remo Christen, Leiter Sozialjuristischer Dienst, 031 633 30 78, remo.christen@be.ch

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Dieses setzt sich aus dem SJD, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.

https://www.kesb.dij.be.ch/de/start.html