Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Steuerveranlagung Unselbstständigerwerbende
Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft
- 5/27/2026
- 90 - 100%
- Employee
- Unlimited employment
Veranlagungsexpertin/Veranlagungsexperte Steuerveranlagung Unselbstständigerwerbende
90–100 %
nach Vereinbarung
Gestalten Sie eine rechtskonforme und qualitativ hochwertige Steuerveranlagung mit
Ihre Verantwortung: Bringen Sie sich ein – an der Schnittstelle von Zahlen, Menschen und Verantwortung
- Sie prüfen und veranlagen Steuererklärungen unserer unselbstständigerwerbenden Kundschaft im Bereich kantonale Steuern, direkte Bundessteuern und Sondersteuern
- Sie beurteilen vielfältige steuerrechtliche Sachverhalte und stellen eine gesetzeskonforme Besteuerung sicher
- Abklärungen nehmen Sie schriftlich oder telefonisch mit unseren Steuerkunden und Steuerkundinnen vor. Entscheidungen treffen Sie in der Regel eigenständig und mit einem hohen Mass an Eigenverantwortung
- Eine schnelle Auffassungsgabe und ein Blick fürs Wesentliche helfen Ihnen die mit einer Veranlagung zusammenhängende zivil- und steuerrechtlichen Fragestellungen zu erkennen
Ihr Hintergrund: Sie kombinieren Fachkompetenz mit Freude am Umgang mit Menschen und einem sicheren Gespür für Zahlen
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie erste Berufserfahrung - idealerweise in steuerlichem Umfeld
- Zuverlässige, selbstständige Persönlichkeit mit ausgeprägtem Zahlenverständnis
- Dienstleistungsorientiert, teamfähig und belastbar
- Klare und adressatengerechte Kommunikation mit Verhandlungsgeschick, dies mündlich wie schriftlich
Für Fragen zur Stelle
Herr
Manuel Hofstetter
Teamleiter Unselbstständigerwerbende
Tel.: 061 552 63 37
Für Fragen zum Bewerbungsprozess
Frau
Lara Waldkirch
Leiterin HR
lara.waldkirch@bl.ch
Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuerklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis die Gemeindesteuer. Auch die Veranlagung und der Bezug von Spezialsteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern gehören zum Tätigkeitsbereich der Steuerverwaltung.